PunktFormStrichZeichenmodus

AGB

Entwurf zur Abstimmung
Diese Fassung enthält noch offene Angaben und ist nicht final freigegeben. Hinweise in eckigen Klammern markieren Ergänzungen und Prüfungen. Diese AGB sind noch nicht als Vertragsbedingungen vereinbart.

Für Design- und Agenturleistungen gegenüber Unternehmen
Stand: 30. September 2026

1 Geltungsbereich und Vertrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der PunktFormStrich OG, Paris-Lodron-Straße 17/11, 5020 Salzburg, Österreich, nachfolgend „PunktFormStrich“, und Auftraggebenden, die als Unternehmer im Sinne des UGB handeln. Sie gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss einbezogen wurden. Für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie für Warenkäufe im Onlineshop gelten sie nicht.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots innerhalb seiner Gültigkeitsdauer oder durch eine gesonderte Auftragsbestätigung zustande. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform, etwa per E-Mail, festgehalten werden.

2 Leistungen und Änderungen

Art, Umfang, Termine, Honorar und geschuldete Ergebnisse ergeben sich aus dem Angebot. Dazu können Strategie, Markenentwicklung, Corporate Design, Editorial Design, Packaging, Illustration, Animation, Webdesign, Webentwicklung oder begleitende Beratung gehören. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

Korrekturschleifen sind in dem im Angebot genannten Umfang enthalten. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen an bereits freigegebenen Arbeitsschritten werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich Aufwand, Honorar und Terminfolgen abgestimmt. Ohne Vereinbarung werden keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen beauftragt.

3 Mitwirkung und Termine

Die Auftraggebenden stellen erforderliche Inhalte, Zugangsdaten, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Sie prüfen die von ihnen bereitgestellten Angaben und sichern zu, dass sie die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte an ihren Materialien besitzen.

Verzögerungen durch ausstehende Mitwirkung oder nachträgliche Änderungen können vereinbarte Termine angemessen verschieben. PunktFormStrich informiert über erkennbare Terminfolgen. Bei unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Hindernissen stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab.

4 Freigaben und Produktion

Vor Veröffentlichung oder Produktion erhalten die Auftraggebenden die vereinbarten Freigabeunterlagen. Sie prüfen insbesondere Texte, Zahlen, Kontaktdaten und produktspezifische Pflichtangaben. Die Freigabe erfolgt ausdrücklich in Textform. Schweigen gilt nicht als Freigabe.

Eine Freigabe entbindet PunktFormStrich nicht von der Verantwortung für eigene, davon nicht erfasste Mängel. Druck, Fertigung, Mediaschaltungen und kostenpflichtige Fremdleistungen werden nur im vereinbarten Umfang ausgelöst. Technisch unvermeidbare Unterschiede zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Endprodukt sind im Rahmen der vereinbarten Beschaffenheit zu berücksichtigen.

5 Honorar und Fremdkosten

Es gelten die im Angebot vereinbarten Honorare und Zahlungspläne. Preise verstehen sich gegenüber Unternehmen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu bezahlen.

Externe Kosten, etwa für Druck, Schriften, Bildlizenzen, Hosting oder Medienbuchungen, werden gesondert vereinbart. PunktFormStrich legt vor Beauftragung offen, ob eine Fremdleistung im eigenen Namen oder unmittelbar im Namen der Auftraggebenden bestellt wird. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6 Nutzungsrechte und Arbeitsdateien

Der Umfang der Nutzungsrechte wird im Angebot nach Nutzungsarten, Gebiet, Dauer und gegebenenfalls Exklusivität festgelegt. Fehlt eine konkrete Regelung, werden die für den erkennbaren Vertragszweck erforderlichen Rechte eingeräumt. Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung über; vorherige Prüf- und Freigabenutzungen bleiben gestattet.

Entwürfe und Varianten, die nicht zur Ausführung ausgewählt wurden, dürfen ohne gesonderte Vereinbarung nicht genutzt werden. Weitergehende Nutzungen, Weiterübertragungen und Bearbeitungen sind abzustimmen, soweit sie nicht bereits vom eingeräumten Recht oder einer gesetzlichen Erlaubnis gedeckt sind.

Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Quellmaterial und interne Werkzeuge werden nur übergeben, wenn dies vereinbart ist. Geschuldete Enddateien und gegebenenfalls Quellcode sind im Angebot zu benennen. Für Schriften, Stockmaterial, Software und sonstige Fremdwerke gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; erforderliche Kundenlizenzen werden vor dem Einsatz abgestimmt.

7 Digitale Leistungen und Rechteprüfung

Bei Websites und digitalen Anwendungen legt das Angebot den Funktionsumfang, die unterstützten Systeme und die Prüfbedingungen fest. Laufende Wartung, Sicherheitsupdates, Hosting, Backups und Anpassungen an spätere Änderungen von Drittanbietern sind nur bei gesonderter Vereinbarung umfasst. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

Markenrecherchen, markenrechtliche Freigaben und rechtliche Prüfungen von Werbeaussagen oder Pflichtinformationen sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und durch hierzu befugte Personen erfolgen. PunktFormStrich weist auf im Rahmen der eigenen Fachkunde erkennbare Probleme hin.

8 Mängel und Haftung

Die Auftraggebenden teilen festgestellte Mängel zeitnah und nachvollziehbar mit. PunktFormStrich erhält Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen. Eine Freigabe schließt Ansprüche wegen zuvor nicht erkennbarer Mängel nicht pauschal aus.

Jede Partei haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die von ihr zu vertretenden Schäden. Für Schäden an Personen sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gelten keine vertraglichen Haftungsausschlüsse. Gesetzlich zwingende Haftungen bleiben unberührt.

9 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche und personenbezogene Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Auftrags. Dies gilt nicht für bereits öffentlich bekannte Informationen oder gesetzlich erforderliche Offenlegungen. Eingesetzte Mitarbeitende und Dienstleister werden angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Soweit PunktFormStrich personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Eine solche Vereinbarung wird durch diese AGB nicht ersetzt.

10 Referenzen und Vertragsbeendigung

PunktFormStrich darf die Zusammenarbeit und Projektergebnisse nur mit Zustimmung der Auftraggebenden als Referenz veröffentlichen. Umfang und Zeitpunkt sowie die Verwendung von Namen und Logos werden abgestimmt. Vertrauliche und noch nicht veröffentlichte Projekte bleiben geschützt.

Für die Beendigung von Projektaufträgen gelten die gesetzlichen Regelungen und die individuellen Vereinbarungen. Bereits erbrachte Leistungen, unvermeidbare Fremdkosten und gesetzliche Entgeltansprüche werden unter Anrechnung ersparter Aufwendungen abgerechnet. Eine pauschale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht vereinbart. Bei laufenden Leistungen sind Laufzeit und Kündigungsfristen im Angebot festzulegen.

11 Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen; die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen.